Der Besitz einer Schusswaffe ist mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung verbunden. Schusswaffenbesitzer müssen daher dafür Sorge tragen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Waffe haben und dass sie nicht in Verlust geraten kann. Diese Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen sind in §36 des Waffengesetzes geregelt. Wir erklären, was dieser Paragraph konkret bedeutet und welche Sicherheitsvorkehrungen Schusswaffenbesitzer treffen müssen.
§36 des Waffengesetzes zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
Paragraph 36 des Waffengesetzes besteht aus sechs Absätzen, die verbindliche und zwingende Regeln für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition enthalten. In erster Linie hat der Waffenbesitzer dafür zu sorgen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Waffe erhalten. Dazu gehören auch Ehepartner, Mitbewohner oder nahe Verwandte. Die richtige und sichere Aufbewahrung der Waffe soll Unfälle, unbefugten Zugriff und den Verlust der Waffe verhindern. Doch wie sieht die richtige Aufbewahrung der Waffe konkret aus?
Eine Schusswaffe muss in einem Tresor aufbewahrt werden. Mit der Gesetzesänderung im Juli 2017 muss der Waffenschrank der Kategorie 0 oder 1 entsprechen – die bisher verwendeten Waffenschränke der Kategorie A oder B sind nicht mehr zulässig und gelten als Altbestand.
Waffenschrank der Klasse 0 und 1 – was ist der Unterschied?
Es gibt Waffenschränke der Klassifizierung 0 und 1. Der Unterschied liegt in der Widerstandsfähigkeit der Innen- und Außenwände und in der Anzahl der Kurzwaffen, die darin aufbewahrt werden dürfen. Sowohl Waffenschränke der Klasse 0 als auch der Klasse 1 werden von Versicherungen anerkannt, da sie einen hohen Schutz gegen Bohren, Sägen, Schneiden oder andere Gewalteinwirkungen bieten. Waffenschränke bestehen in der Regel aus Titan oder Stahl und verfügen über einen speziellen Verriegelungsmechanismus. Wer einen sicheren und platzsparenden Tresor für seine Jagd- oder Schusswaffe benötigt, findet bei Melsmetall eine große Auswahl an Tresoren der Klasse 0. Alle Waffenschränke erfüllen die Anforderungen nach Waffenschrank Klasse 0 EN 1143-1.
Während der Waffenschrank der Klasse 0 eine Mindestanforderung für die Aufbewahrung von Waffen darstellt, zeichnet sich die Klasse 1 durch eine höhere Widerstandsfähigkeit aus. Der Waffenschrank der Klasse 0 ist jedoch in vielen Fällen ausreichend, da er innerhalb seiner Klasse über zwei Varianten verfügt:
Waffenschrank der Klasse 0 – unter 200 kg:
Dieser Waffenschrank der Klasse 0 erlaubt die Aufbewahrung von bis zu 5 Kurzwaffen und bietet einen Versicherungsschutz von bis zu 40.000 EUR. Die Anzahl der Langwaffen ist unbegrenzt.
Waffenschrank Klasse 0 – über 200 kg:
In der zweiten Variante des Waffenschrankes der Klasse 0 können bis zu 10 Kurzwaffen und eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen aufbewahrt werden. Die Versicherungssumme ist identisch mit der oben genannten Variante.
Waffenschrank der Klasse 1:
Im Waffenschrank der Klasse 1 kann eine unbegrenzte Anzahl von Kurz- und Langwaffen aufbewahrt werden. Die Versicherungssumme ist hier höher und beträgt bis zu 65.000 Euro.
4 weitere Tipps zum sicheren Umgang mit der Schusswaffe
Neben der ordnungsgemäßen Aufbewahrung in einem Waffenschrank gibt es weitere wichtige Sicherheitsmaßnahmen, die Schusswaffenbesitzer treffen sollten. Dazu gehören
die sichere Aufbewahrung des Schlüssels oder Codes:
Der widerstandsfähigste und sicherste Waffenschrank nützt wenig, wenn der Schlüssel oder Code zum Öffnen frei zugänglich ist. Schusswaffenbesitzer sollten den Schlüssel oder Code an einem sicheren und geheimen Ort aufbewahren.
regelmäßige Wartung:
Zur Gewährleistung einer einwandfreien Funktion und zur Vermeidung von Unfällen müssen Schusswaffen regelmäßig gewartet werden.
Verantwortungsbewusstsein:
Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Waffe ist die wesentliche Grundlage. Waffen dürfen nicht nach dem Konsum von Medikamenten, Alkohol oder anderen Rauschmitteln benutzt werden.
Aufklärung:
Waffenbesitzer sollten ihr Umfeld über den Besitz von Schusswaffen informieren und deutlich machen, dass der Zugang nur dem Waffenbesitzer gestattet ist.